Zweitschrift von Prüfberichten
Sie benötigen eine erneute Berichtsausführung Ihrer letzten Kfz-Hauptuntersuchung? Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde, ob ein Abruf des Untersuchungsberichtes über die Datenbank des KBA (Kraftfahrtbundesamt) möglich ist.
Achtung: Um unnötige Kosten zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde, ob ein Abruf des Untersuchungsberichtes über die Datenbank des KBA (Kraftfahrtbundesamt) möglich ist.
Zweitschrift von Prüfberichten
Sie können die Zweitschrift eines Prüfberichts ausschließlich persönlich beantragen. Hierzu brauchen Sie als Privatperson lediglich Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) und Ihren Personalausweis.
Als Käufer bringen Sie bitte zusätzlich einen rechtskräftigen Kaufvertrag plus Personalausweis (oder gleichwertiges Dokument) sowie die Vollmacht des ehemaligen Fahrzeughalters mit.
Um unnötige Kosten zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde, ob ein Abruf des Untersuchungsberichtes über die Datenbank des KBA (Kraftfahrtbundesamt) möglich ist.
Ist eine Onlineabfrage über die Zulassungsstelle (im Rahmen der Fahrzeugzulassung) nicht möglich, können Ihnen Zweitschriften über unsere Prüfstellen und Büros ausgehändigt werden.
Zweitschriften sind kostenpflichtig.