Oldtimer

Kraftfahrzeuge ab 30 Jahre

Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet der Scheinanglizismus "Oldtimer" ein Kraftfahrzeug mit einem Alter von mindestens 30 Jahren. Das schließt alle Fahrzeuggattungen (PKW, LKW, Traktoren, Motorräder, etc.) ein.

Oldtimer sind oft Sammlerstücke, die nur zu besonderen Anlässen bewegt werden. Zur Förderung der Erhaltung dieses historischen Kulturguts besteht die Möglichkeit, mit einer Untersuchung nach §23 StVZO ein H-Kennzeichen zu erlangen, mit dem ein geringer pauschalierter Kfz-Steuersatz fällig wird.

Dienstleistungen für Oldtimer

Wir stellen fest, ob Ihr Fahrzeug verkehrstüchtig ist und ob es die Sicherheitsstandards erfüllt. Ebenso prüfen wir, ob es alle gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien erfüllt. Außerdem erhalten im Rahmen der HU von uns geprüfte Fahrzeuge die UMA (früher AU), bei der das Motormanagement- und Abgasreinigungssystem unter die Lupe genommen wird.

Im Rahmen der HU werden unter anderem folgende Punkte untersucht:

  • Sichtverhältnisse: Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage, Spiegel innen/ außen

  • Lenkung: Lenkrad, Lenkspiel, Funktion

  • Sitze und Sicherheitsgurte: Funktion, Zustand

  • Karosserie und Bodengruppe: Anbauteile, Korrosion, Schäden, unsachgemäße Reparaturen, Scharniere, Schlösser

  • Schalldämpferanlage mit Abgasreinigungssystem: Abgaswerte, Rauchentwicklung, Geräuschverhalten, Zulässigkeit

  • Räder/Reifen: Schäden, Befestigung, Radlagerspiel, Profiltiefe, Zulässigkeit

  • Innenraum/Fahrerplatz: Tachometer, Bedienelemente, Kupplung/Schaltung, Heizung/Lüftung, Wegfahrsperre, Hupe, Kontroll- & Warneinrichtungen

  • Fahrwerk/Kraftübertragung: Radaufhängung, Stabilisatoren, Federn und Dämpfer, Antriebswellen, Manschetten, Differential

  • Bremsen: Funktion, Gleichmäßigkeit, Verschleiß, Dichtheit

  • Beleuchtung: Scheinwerfer/Leuchten, Adaptives Lichtsystem, Fahrtrichtungsanzeiger, Leuchtweitenregulierung, Lichtsensorik, Zulässigkeit, Funktion, Einstellung

  • Sicherheitsrelevante elektronische Systeme: Insassenschutzsysteme (z. B. Airbag), Fahrerassistenzsysteme, Reifendruckkontrollsystem, Fahrdynamische Systeme (ABS, ESP, ASR), Bremsassistenzsysteme, Adaptive Abstandsregelung (ACC)

  • amtliche Kennzeichen: Zustand, Anbaulage

  • Motorraum: Flüssigkeitsverluste, Elektrische Anlage, Leitungen/Schläuche, Bremskraftverstärker, Lenksäule und -getriebe, Abgasreinigungssystem, Motorlagerung

Seit dem Jahre 2006 ist es möglich, ein mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug als Oldtimer einstufen zu lassen. Damit soll die Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen, historischen Kulturgutes gefördert und unterstützt werden.

Mit der Oldtimereinstufung nach §23 StVZO gewährt der Verordnungsgeber eine pauschale Kfz-Steuer von derzeit 191,73 Euro pro Jahr für PKW und 46,02 Euro pro Jahr für Motorräder. Darüber hinaus gibt es weitere Vorteile wie z.B. der freien Einfahrt in Umweltzonen. Außerdem ist ein H-Kennzeichen bei vielen speziellen Oldtimerversicherern Voraussetzung für einen preisgünstigen Oldtimertarif.

Damit das H Kennzeichen tatsächlich nur erhaltenswerten Fahrzeugen zugeteilt wird, erfolgt die Einstufung nach §23 StVZO zuerst im Rahmen einer klassischen Hauptuntersuchung nach §29 StVZO und beinhaltet darüber hinaus Prüfpunkte wie Originalität und Pflegezustand.

Eine Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO ist immer dann nötig, wenn am Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, bei denen Teile mit einem Teilegutachten oder einer Teilegenehmigung (z.B. einer EG Genehmigung oder einer ABE) verbaut wurden. Ein Beispiel ist die Nachrüstung eines Sportfahrwerks.

Eine erfolgte Änderungsabnahme nach §19 (3) muss nicht immer sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Das erfolgt beim nächsten Halterwechsel oder der nächsten Ummeldung. Es genügt bis dahin, die Änderungsabnahme als Dokument im Original mitzuführen.

Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personenbeförderung genutzt werden, unterliegen aus guten Gründen besonderen Prüfkriterien. Darum hat der Gesetzgeber schon in den 1970-er Jahren eine spezielle Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr erlassen, die BO Kraft.

Darunter fallen Omnibusse, Taxis, Mietwagen mit Fahrer und Oberleitungsbusse. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese im Linien- oder im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.

Wohnmobile und Wohnwagen sind zwecks Heizung und Wärme meist mit Flüssiggasanlagen ausgestattet. Diese müssen alle zwei Jahre auf Dichtheit und Sicherheit geprüft werden.

Die Prüfung erfolgt auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607.

Die Hauptverantwortung für den sicheren Betrieb seiner Gasanlage trägt der Fahrzeugbetreiber. Mit der Gasprüfung G607 sichert er sich ab, allerdings nicht nur sich selbst und als Beweis im Schadensfall. Viele Campingplatzbetreiber verlangen nämlich mittlerweile einen G 607-Nachweis, bevor sie einem neuen Gast Einfahrt gewähren.

Ihr Fahrzeug hat noch eine gültige HU, aber der HU Bericht ist nicht mehr vorhanden?

Kein Problem! Gerne stellen Ihnen die Kfz-Prüfingenieure an jeder FSP Prüfstelle eine Zweitschrift aus.

Alternativ können Sie sich an die regionalen Ansprechpartner*innen in den Landesbüros wenden.

Falls Sie selbst nicht Halter*in des Fahrzeugs sind, zum Beispiel weil sie das Auto gerade gekauft haben, benötigen Sie zur Legitimation die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) sowie den auf Ihren Namen ausgestellten Kaufvertrag.

Im Falle eines Fahrzeugschadens, egal ob durch Unfall, Wetter, Einbruch oder andere Unglücke, ist eine professionelle Bewertung unabdingbar.

Insbesondere, wenn es Schadensersatzansprüche durchzusetzen gilt, ist ein professionelles Gutachten die unverzichtbare Grundlage.

Die FSP Gutachter stehen in ganz Deutschland für Schadensgutachten aller Art zur Verfügung.

Viele von Ihnen sind zusätzlich spezialisiert. Damit ist die FSP auch der richtige Partner, wenn es um spezielle Fahrzeuge wie Caravans, Oldtimer, Zweiräder, Einsatzfahrzeuge oder Land-/Baumaschinen geht.

Selbst für besondere Schadensereignisse findet man bei FSP den richtigen Partner. So sind sogar Brandursachenanalysen oder Ultraschalluntersuchungen von Carbonteilen im Leistungsangebot. Selbst Röntgen wird in manchem Fällen eigesetzt.

Die Wertentwicklung von Automobilen ist sehr unterschiedlich. Nicht jedes Fahrzeug unterliegt einem Wertverlust. Manche Fahrzeuge gewinnen über die Zeit sogar an Wert.

Häufig handelt es sich dabei um sammlungswürdige Fahrzeuge wie Oldtimer, Sportwagen oder exklusive Sondermodelle. Um deren Wert zu bestimmen, ist besondere Kenntnis nötig.

Viele FSP-Sachverständige sind auf spezielle Fahrzeuggattungen und Typen spezialisiert. Dadurch können sie nicht nur die als Versicherungsvoraussetzung geforderten Kurzgutachten erstellen, sondern ein Fahrzeug bis ins letzte Detail untersuchen und bewerten.

Wenn ein Fahrzeug übergeben wird, stellt sich die Frage nach seinem Zustand. So sind Leasingrücknahmegutachten schon seit vielen Jahren fester Bestandteil des Rückgabeprozesses.

Durch den Trend "Nutzen statt Besitzen" erhöht sich der Bedarf weiter. Denn auch bei Fahrzeugabonnements oder Langzeitmieten ist es sinnvoll, den Übergabezustand durch einen FSP-Sachverständigen feststellen und dokumentieren zu lassen.

Das betrifft mittlerweile nicht mehr nur den PKW sondern gilt auch für viele andere Fahrzeugarten bis hin zum Fahrrad.

Wo hohe Werte im Spiel sind, entwickelt sich leider auch manchmal kriminelle Energie.

So werden nicht nur die Identitäten gestohlener oder unterschlagener Fahrzeuge gefälscht, um sie wieder in Verkehr zu bringen.

Besonders im Bereich besonders hochwertiger Oldtimer und Sammlerfahrzeuge werden manchmal Autos gefälscht und sogar ganze Fahrzeuge passend zu alten Papieren nachgebaut.

Die auf analytische Untersuchungen spezialisierten FSP-Sachverständigen nutzen folgende Methoden, um solche Manipulationen zu entdecken und der Wahrheit auf die Spur zu kommen:

  • Magnetooptisches Resonanzverfahren

    • zerstörungsfreie Untersuchung von Fahrzeugidentifikationsnummern auf Manipulation

  • Schichtenbestimmung des Lackaufbaus mittels Ultraschall

    • zerstörungsfreie Ermittlung der Anzahl und jeweiligen Dicke der Schichten (Spachtel, Filler, Grundierung, Decklack und Klarlack) auf Stahl, Aluminium und Kunststoff

  • Spektralanalyse

    • Materialzusammensetzungsanalyse von Stählen zur Bestimmung des Produktionszeitraums des Stahls

  • Röntgen

    • zerstörungsfreie Detektion von Schweißnähten, Brüchen oder Rissen

    • Suche nach Produktionsnummern an Karosserieteilen

    • zerstörungsfreie Untersuchung von Fahrzeugidentifikationsnummern auf Manipulation

  • Thermografie

    • zerstörungsfreie Karosserieprüfung zur Ermittlung des Zustands und der Analyse von Unfallschadenreparaturen

  • C14-Analyse

    • Altersbestimmung von organischen Materialien

Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen im Rahmen der Arbeitsschutzvorschriften einer besonderen Prüfpflicht, nämlich der Betriebssicherheitsprüfung (ehemals UVV) gemäß der DGUV Vorschrift 70.

Danach sind Firmenfahrzeuge bei Bedarf, mindestens einmal pro Jahr, durch einen Sachkundigen auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen.

Unter die Vorschrift fallen alle maschinell angetriebenen, schienenungebundenen Landfahrzeuge und deren Anhänger. Damit schließt die DGUV Vorschrift 70 auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellte Firmenfahrzeuge ein.

Gerne übernehmen die FSP Partner diese Prüfung für Sie!