Erklärung zur Barrierefreiheit
Als FSP-Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH & Co KG sind wir uns der Verantwortung bewusst, die digitale Barrierefreiheit unserer Website sicherzustellen und stetig zu verbessern. Teilhabe muss für alle möglich sein, online genauso wie offline.
Mit dieser Erklärung wollen wir unsere Bemühungen in Bezug auf die Einhaltung der nationalen Gesetze – unter anderem § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie § 13 Absatz 3 LBGG – und die Einhaltung internationaler Standards zur Barrierefreiheit im Internet darstellen.
Die Erklärung gilt für www.fsp.de und enthält:
Kontaktinformationen für die bei uns verantwortlichen Stellen
Unsere bisherigen und aktuellen Bemühungen um Barrierefreiheit
Kontaktinformationen für die bei uns verantwortlichen Stellen
Personen, die Hilfe benötigen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, die hier nicht ausreichend abgehandelt werden, erreichen uns unter der E-Mail-Adresse fsp@fsp.de oder der Telefonnummer 03327 5998-0.
Unsere Bemühungen zur digitalen Barrierefreiheit
Navigation und Bedienung:
Sprunglinks hinzugefügt für bessere Tastatur-Navigation
Verbesserte mobile Navigation mit ARIA-Beschriftungen
Optimierte Fokus-Verwaltung in Suchbereich und Menüs
Tastatur-Navigation für Tabs und Filter-Dropdowns implementiert
Accordion- und Tab-Komponenten mit vollständiger ARIA-Unterstützung
Sichtbarkeit und Kontrast:
Farbkontraste für bessere Lesbarkeit angepasst
Globale Fokus-Hervorhebungen hinzugefügt
Fokus-Umrandungen in sozialen Links korrigiert
Beschriftungen und Struktur:
ARIA-Labels für Bilder, Links und Schaltflächen ergänzt
Semantische HTML-Struktur für Paginierung implementiert
Pflichtfelder in Formularen gekennzeichnet
Passwort-Anzeige-Buttons mit Beschriftungen versehen
Bilder und Medien:
Automatisch Alt-Texte für Bilder
Dekorative SVG-Grafiken an vielen Stellen für Screenreader ausgeblendet
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31. August 2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung in Absprache mit der Firma visuellverstehen GmbH.
Die Erklärung wurde zuletzt am 31. August 2025 überprüft. Wir aktualisieren die Erklärung mindestens einmal im Jahr.