Technischer Leiter und Vertreter
Eine anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation muss einen technischen Leiter und Vertreter des technischen Leiters bestellen, um den Anforderungen der Anlage 8 StVZO gerecht zu werden. Der technische Leiter hat sicherzustellen, dass die HU und SP sowie die Abnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Er darf hierzu an die mit der Durchführung der HU und SP sowie der Abnahmen betrauten Personen fachliche Weisungen erteilen. Er berichtet an die Aufsichtsbehörde, die auch seine Bestellung bestätigt und ihm weisungsberechtigt ist.
Der technische Leiter der FSP-Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH & Co KG ist Herr Markus Otremba. Er und seine Stellvertreter sind für die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen verantwortlich und Ansprechpartner für alle im amtlichen Bereich tätigen FSP-Partner*innen.
Kontakt zur Technischen Leitung
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