Fahrräder

  • Fahrrad
  • E-Bike
  • Lastenrad
  • Pedelec

Ein Fahrrad ist ein meist einspuriges Landfahrzeug ohne eigenen Antrieb. Es wird durch Muskelkraft über Pedale oder Kurbeln angetrieben.

Eine Besonderheit bilden die E-Bikes und Pedelecs, die über einen elektrischen Hilfsmotor verfügen.

Lastenräder sind Fahrrad oder E-Bike Versionen, die zum Transport von Lasten entwickelt worden sind. Sie sind meist mehrspurig konstruiert.

Dienstleistungen für Fahrräder

Im Falle eines Fahrzeugschadens, egal ob durch Unfall, Wetter, Einbruch oder andere Unglücke, ist eine professionelle Bewertung unabdingbar.

Insbesondere, wenn es Schadensersatzansprüche durchzusetzen gilt, ist ein professionelles Gutachten die unverzichtbare Grundlage.

Die FSP Gutachter stehen in ganz Deutschland für Schadensgutachten aller Art zur Verfügung.

Viele von Ihnen sind zusätzlich spezialisiert. Damit ist die FSP auch der richtige Partner, wenn es um spezielle Fahrzeuge wie Caravans, Oldtimer, Zweiräder, Einsatzfahrzeuge oder Land-/Baumaschinen geht.

Selbst für besondere Schadensereignisse findet man bei FSP den richtigen Partner. So sind sogar Brandursachenanalysen oder Ultraschalluntersuchungen von Carbonteilen im Leistungsangebot. Selbst Röntgen wird in manchem Fällen eigesetzt.

Die Wertentwicklung von Automobilen ist sehr unterschiedlich. Nicht jedes Fahrzeug unterliegt einem Wertverlust. Manche Fahrzeuge gewinnen über die Zeit sogar an Wert.

Häufig handelt es sich dabei um sammlungswürdige Fahrzeuge wie Oldtimer, Sportwagen oder exklusive Sondermodelle. Um deren Wert zu bestimmen, ist besondere Kenntnis nötig.

Viele FSP-Sachverständige sind auf spezielle Fahrzeuggattungen und Typen spezialisiert. Dadurch können sie nicht nur die als Versicherungsvoraussetzung geforderten Kurzgutachten erstellen, sondern ein Fahrzeug bis ins letzte Detail untersuchen und bewerten.

Wenn ein Fahrzeug übergeben wird, stellt sich die Frage nach seinem Zustand. So sind Leasingrücknahmegutachten schon seit vielen Jahren fester Bestandteil des Rückgabeprozesses.

Durch den Trend "Nutzen statt Besitzen" erhöht sich der Bedarf weiter. Denn auch bei Fahrzeugabonnements oder Langzeitmieten ist es sinnvoll, den Übergabezustand durch einen FSP-Sachverständigen feststellen und dokumentieren zu lassen.

Das betrifft mittlerweile nicht mehr nur den PKW sondern gilt auch für viele andere Fahrzeugarten bis hin zum Fahrrad.

Wo hohe Werte im Spiel sind, entwickelt sich leider auch manchmal kriminelle Energie.

So werden nicht nur die Identitäten gestohlener oder unterschlagener Fahrzeuge gefälscht, um sie wieder in Verkehr zu bringen.

Besonders im Bereich besonders hochwertiger Oldtimer und Sammlerfahrzeuge werden manchmal Autos gefälscht und sogar ganze Fahrzeuge passend zu alten Papieren nachgebaut.

Die auf analytische Untersuchungen spezialisierten FSP-Sachverständigen nutzen folgende Methoden, um solche Manipulationen zu entdecken und der Wahrheit auf die Spur zu kommen:

  • Magnetooptisches Resonanzverfahren

    • zerstörungsfreie Untersuchung von Fahrzeugidentifikationsnummern auf Manipulation

  • Schichtenbestimmung des Lackaufbaus mittels Ultraschall

    • zerstörungsfreie Ermittlung der Anzahl und jeweiligen Dicke der Schichten (Spachtel, Filler, Grundierung, Decklack und Klarlack) auf Stahl, Aluminium und Kunststoff

  • Spektralanalyse

    • Materialzusammensetzungsanalyse von Stählen zur Bestimmung des Produktionszeitraums des Stahls

  • Röntgen

    • zerstörungsfreie Detektion von Schweißnähten, Brüchen oder Rissen

    • Suche nach Produktionsnummern an Karosserieteilen

    • zerstörungsfreie Untersuchung von Fahrzeugidentifikationsnummern auf Manipulation

  • Thermografie

    • zerstörungsfreie Karosserieprüfung zur Ermittlung des Zustands und der Analyse von Unfallschadenreparaturen

  • C14-Analyse

    • Altersbestimmung von organischen Materialien

Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen im Rahmen der Arbeitsschutzvorschriften einer besonderen Prüfpflicht, nämlich der Betriebssicherheitsprüfung (ehemals UVV) gemäß der DGUV Vorschrift 70.

Danach sind Firmenfahrzeuge bei Bedarf, mindestens einmal pro Jahr, durch einen Sachkundigen auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen.

Unter die Vorschrift fallen alle maschinell angetriebenen, schienenungebundenen Landfahrzeuge und deren Anhänger. Damit schließt die DGUV Vorschrift 70 auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellte Firmenfahrzeuge ein.

Gerne übernehmen die FSP Partner diese Prüfung für Sie!