H-Kennzeichen & Oldtimereinstufung nach §23 StVZO
Seit dem Jahre 2006 ist es möglich, ein mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug als Oldtimer einstufen zu lassen. Damit soll die Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen, historischen Kulturgutes gefördert und unterstützt werden.
Mit der Oldtimereinstufung nach §23 StVZO gewährt der Verordnungsgeber eine pauschale Kfz-Steuer von derzeit 191,73 Euro pro Jahr für PKW und 46,02 Euro pro Jahr für Motorräder. Darüber hinaus gibt es weitere Vorteile wie z.B. der freien Einfahrt in Umweltzonen. Außerdem ist ein H-Kennzeichen bei vielen speziellen Oldtimerversicherern Voraussetzung für einen preisgünstigen Oldtimertarif.
Damit das H Kennzeichen tatsächlich nur erhaltenswerten Fahrzeugen zugeteilt wird, erfolgt die Einstufung nach §23 StVZO zuerst im Rahmen einer klassischen Hauptuntersuchung nach §29 StVZO und beinhaltet darüber hinaus Prüfpunkte wie Originalität und Pflegezustand.
Diese Leistung kann für die folgenden Fahrzeugtypen erbracht werden
Als Personenkraftwagen (PKW) bezeichnet man ein mehrspuriges, mindestens zweiachsiges Fahrzeug mit eigenem Antrieb, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist und in erster Linie der Beförderung von Personen dient. PKW dürfen inklusive Fahrer bis zu neun Personen befördern, jedoch maximal so viele, wie es Sicherheitsgurte im Fahrzeug gibt.
Ein Lastkraftwagen (LKW) ist ein Nutzfahrzeug zur Beförderung von Gütern. Wird ein LKW mit Anhänger betrieben, nennt man das Gespann Lastzug. Bei einer Zugmaschine (in der Regel ein kurzer LKW) mit einem Auflieger bezeichnet man das Gespann als Sattelzug. LKW haben in der Regel ein Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen.
Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet der Scheinanglizismus "Oldtimer" ein Kraftfahrzeug mit einem Alter von mindestens 30 Jahren. Das schließt alle Fahrzeuggattungen (PKW, LKW, Traktoren, Motorräder, etc.) ein.
Oldtimer sind oft Sammlerstücke, die nur zu besonderen Anlässen bewegt werden. Zur Förderung der Erhaltung dieses historischen Kulturguts besteht die Möglichkeit, mit einer Untersuchung nach §23 StVZO ein H-Kennzeichen zu erlangen, mit dem ein geringer pauschalierter Kfz-Steuersatz fällig wird.
Als Wohnmobile bezeichnet man eine Fahrzeug mit eigenem Antrieb, in dem sich eine Wohneinrichtung befindet.
Caravan beziehungsweise Wohnwagen werde als Anhänger mit eigener Wohneinrichtung bezeichnet, die jedoch keinen eigenen Antrieb besitzen.
Ein Kraftrad, auch bekannt als Motorrad, ist ein zweirädriges motorisiertes Fahrzeug, das in erster Linie für den Straßenverkehr konzipiert ist. Es zeichnet sich durch einen leistungsstarken Verbrennungsmotor oder in neueren Modellen auch elektrischen Antrieb aus.
Krafträder bieten oft ein agiles Fahrerlebnis und sind in verschiedenen Varianten erhältlich, von sportlichen Motorrädern bis hin zu Touren- oder Geländemodellen.