Betriebssicherheitsprüfung

Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen im Rahmen der Arbeitsschutzvorschriften einer besonderen Prüfpflicht, nämlich der Betriebssicherheitsprüfung (ehemals UVV) gemäß der DGUV Vorschrift 70.

Danach sind Firmenfahrzeuge bei Bedarf, mindestens einmal pro Jahr, durch einen Sachkundigen auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen.

Unter die Vorschrift fallen alle maschinell angetriebenen, schienenungebundenen Landfahrzeuge und deren Anhänger. Damit schließt die DGUV Vorschrift 70 auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellte Firmenfahrzeuge ein.

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Diese Leistung kann für die folgenden Fahrzeugtypen erbracht werden

Als Personenkraftwagen (PKW) bezeichnet man ein mehrspuriges, mindestens zweiachsiges Fahrzeug mit eigenem Antrieb, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist und in erster Linie der Beförderung von Personen dient. PKW dürfen inklusive Fahrer bis zu neun Personen befördern, jedoch maximal so viele, wie es Sicherheitsgurte im Fahrzeug gibt.

Ein Lastkraftwagen (LKW) ist ein Nutzfahrzeug zur Beförderung von Gütern. Wird ein LKW mit Anhänger betrieben, nennt man das Gespann Lastzug. Bei einer Zugmaschine (in der Regel ein kurzer LKW) mit einem Auflieger bezeichnet man das Gespann als Sattelzug. LKW haben in der Regel ein Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen.

Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet der Scheinanglizismus "Oldtimer" ein Kraftfahrzeug mit einem Alter von mindestens 30 Jahren. Das schließt alle Fahrzeuggattungen (PKW, LKW, Traktoren, Motorräder, etc.) ein.

Oldtimer sind oft Sammlerstücke, die nur zu besonderen Anlässen bewegt werden. Zur Förderung der Erhaltung dieses historischen Kulturguts besteht die Möglichkeit, mit einer Untersuchung nach §23 StVZO ein H-Kennzeichen zu erlangen, mit dem ein geringer pauschalierter Kfz-Steuersatz fällig wird.

Als Wohnmobile bezeichnet man eine Fahrzeug mit eigenem Antrieb, in dem sich eine Wohneinrichtung befindet.

Caravan beziehungsweise Wohnwagen werde als Anhänger mit eigener Wohneinrichtung bezeichnet, die jedoch keinen eigenen Antrieb besitzen.

Ein Kraftrad, auch bekannt als Motorrad, ist ein zweirädriges motorisiertes Fahrzeug, das in erster Linie für den Straßenverkehr konzipiert ist. Es zeichnet sich durch einen leistungsstarken Verbrennungsmotor oder in neueren Modellen auch elektrischen Antrieb aus.

Krafträder bieten oft ein agiles Fahrerlebnis und sind in verschiedenen Varianten erhältlich, von sportlichen Motorrädern bis hin zu Touren- oder Geländemodellen.

Ein Fahrrad ist ein meist einspuriges Landfahrzeug ohne eigenen Antrieb. Es wird durch Muskelkraft über Pedale oder Kurbeln angetrieben.

Eine Besonderheit bilden die E-Bikes und Pedelecs, die über einen elektrischen Hilfsmotor verfügen.

Lastenräder sind Fahrrad oder E-Bike Versionen, die zum Transport von Lasten entwickelt worden sind. Sie sind meist mehrspurig konstruiert.

Baumaschinen sind Baugeräte, die mit Verbrennungs- oder Elektromotoren angetrieben werden.

Sie werden zur Be- und Verarbeitung von Baustoffen und für Bauaufgaben eingesetzt. Darüber hinaus findet man diese Maschinen auch in der Gewinnungsindustrie (z.B. Tagebau), der Landwirtschaft oder auf Entsorgungs-Deponien.