Die Online-Zulassung von Fahrzeugen ist nur möglich, wenn die aktuell gültige Prüfbescheinigung „Hauptuntersuchung (§29 StVZO)“ nach dem 31.07.2019 ausgestellt wurde.
Für die Online-Zulassung ist die Angabe der iKfz-Prüfziffer erforderlich. Diese finden Sie auf der Prüfbescheinigung „Hauptuntersuchung (§29 StVZO)“ an dieser Stelle:
Bei Fahrzeugen, mit einer aktuell gültige Prüfbescheinigung „Hauptuntersuchung (§29 StVZO)“ mit Ausstellungsdatum bis zum 31.07.2019 ist eine Online-Zulassung nicht möglich.